AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen.

§ 1 Anwendungsbereich, Unwirksamkeit anderer AGB

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen BERTH Werbung GmbH & Co. KG und deren Vertragspartnern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen derBERTH Werbung GmbH & Co. KG (nachfolgend AGB). Sie gelten durch Auftragserteilung ab anerkannt und finden auch bei zukünftigen Verträgen Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Vertragspartner oder Dritter werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch die BERTH Werbung GmbH & Co. KG zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote

Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen die BERTH Werbung GmbH & Co. KG für Dritte in deren Auftrag herzustellen oder auszuführen anbietet und die in Textform abgefasster individueller Preis- und Leistungsbeschreibungen an einen bestimmten Empfänger übermittelt werden. Die Angebote der BERTH Werbung GmbH & Co. KG sind freibleibend. Die im Angebot und den dazu gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie z.B. Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten sind unverbindlich. Nachträgliche Änderungen der Leistungsbeschreibung und/oder Preise bleiben vorbehalten.

2. Bindung an den Auftrag

Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des zuvor erteilten Angebotes. Aufträge können schriftlich per Post, per Telefax, per E-Mail oder mündlich erteilt werden. Dem Auftrag steht die Übersendung von Unterlagen des Auftraggebers in jeglicher Form – insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern – gleich, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Sachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen.

3. Annahme des Auftrags

Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei BERTH Werbung GmbH & Co. KG eingegangen ist und durch BERTH Werbung GmbH & Co. KG angenommen wurde. Für die Annahme des Auftrages genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung oder der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten. Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung von BERTH Werbung GmbH & Co. KG über die Annahme seines Auftrages.

4. Kennzeichnung

BERTH Werbung GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebskennnummer auf Werken und Lieferungen aller Art anzubringen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

§ 3 Haftung des Auftraggebers

1. Nachgeschaltete Auftraggeber

Bei Aufträgen, bei denen der Auftraggeber seinerseits verpflichtet ist, an Dritte zu leisten, tritt der Auftraggeber an BERTH Werbung GmbH & Co. KG seine Ansprüche aus dem vorgeschalteten Auftragsverhältnis gegenüber dem Dritten an die dies annehmende BERTH Werbung GmbH & Co. KG zur Sicherheit ab. BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist berechtigt Auskunft über das vorgeschaltete Vertragsverhältnis zu verlangen und die Abtretung gegenüber dem Dritten anzuzeigen.

2. Auftraggeber und Rechnungsempfänger

Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter – egal ob im eigenen oder fremden Namen – gehen Auftraggeber und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Prüfausdrucke

1. Prüfausdrucke von gelieferten Daten

Der Auftraggeber hat die Pflicht von übergebenen Daten einen Ausdruck auf Papier beizufügen. Maßgeblich für die Art und Güte der von BERTH Werbung GmbH & Co. KG geschuldeten Leistung, ist die Art und Güte dieses Ausdrucks zum Zeitpunkt des Zugangs bei der BERTH Werbung GmbH & Co. KG . Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Ausdruck per Telefax übermittelt wird.

2. Unverbindlichkeit der Prüfausdrucke

Datenausdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Daten, haben jedoch für die Ausführung durch BERTH Werbung GmbH & Co. KG keinerlei Verbindlichkeit.

3. Prüfausdrucke durch BERTH WERBUNG KG

Prüfausdrucke werden nur als verbindlich anerkannt, wenn sie von BERTH Werbung GmbH & Co. KG aus eigenen Datensätzen erstellt bzw. angedruckt und vom Auftraggeber genehmigt wurden. Der Auftraggeber kann von BERTH Werbung GmbH & Co. KG gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Andrucks oder Musters verlangen. Eine Verbindlichkeit von Mustern – auch bei den durch BERTH Werbung GmbH & Co. KG erstellten Mustern – ist technisch bedingt ausgeschlossen.

§ 5 Freigabe

1. Imprimatur

Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt.

2. Freigabe nach Andruck/ Muster

Ist BERTH Werbung GmbH & Co. KG mit der Herstellung eines Andrucks/Musters beauftragt, so gilt die Imprimatur als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme des Andrucks/Musters nicht unverzüglich widerspricht.

3. Gefahrübergang nach Imprimatur

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

§ 6 Besondere Vergütungen

1. Vergütung bei Änderung des Auftrags

Nach Auftragsannahme durch BERTH Werbung GmbH & Co. KG vom Auftraggeber veranlasste Änderungen des Auftrages gelten ab Kündigung des bisherigen Vertragsverhältnisses. Die Rechte der BERTH Werbung GmbH & Co. KG aus dem ursprünglichen, gekündigten Vertragsverhältnis bestimmen sich nach § 649 BGB.

2. Vergütung von Vor- und Nebenarbeiten

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vor­arbeiten die vom Auftraggeber veranlasst sind, sind grundsätzlich vergütungspflichtig. Gleiches gilt für elektronische Datenübermitt­lungen.

3. Vergütung von Vorarbeiten ohne Auftrag

BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten – insbesondere Arbeiten an den Druckdaten – ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, wenn dies in dessen unterstelltem Interesse hegt oder der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn vom Hundert der vereinbarten Gesamtvergütung für den Auftrag übersteigen, bedarf die Ausführung dieser Vorarbeiten der Zustimmung des Auftraggebers.

4. Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Kommt es zum Vertragsrücktritt oder zur Kündigung des Vertrages durch BERTH WERBUNG KG aus wichtigem Grunde, so steht BERTH Werbung GmbH & Co. KG Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu, mindestens sind die von BERTH Werbung GmbH & Co. KG ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.

5. Versandkosten

Kosten der Verpackung, Fracht, Portogebühren, etwaige Versandversicherungen und sonstige Versandkosten sind BERTH Werbung GmbH & Co. KG stets gesondert zu vergüten und nicht im Angebotspreis enthalten.

§ 7 Grundsätze der Auftragsausführung

1. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Werbe- und Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischener­zeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

2. Haftung des Auftraggebers für die Daten

BERTH Werbung GmbH & Co. KG führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Daten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vonBERTH Werbung GmbH & Co. KG zu verantworten sind. BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist zur inhaltlichen Überprüfung der gelieferten Daten nicht verpflichtet.

3. Datensicherheit

Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. BERTH Werbung GmbH & Co. KG haftet nicht für den Verlust oder das Ausspionieren vertraulicher Daten bei der Versendung von Daten über das Internet oder per E-Mail.

4. Datensicherung

Die Datensicherung von BERTH Werbung GmbH & Co. KG übergebenen Daten obliegt allein dem Auftraggeber. BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien anzufertigen.

5. Auftragsvergabe

BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der abgeschlossenen Verträge Dritter zu bedienen und ist nicht verpflichtet, Auf­träge höchst persönlich zu erfüllen.

§ 8 Fertigstellungstermine

1. Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine

Im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Termine für die Auftragsfertigstellung sind, soweit nicht gesondert vertraglich vereinbart ab voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.

2. Fixtermine

Fixtermine für die Auftragsfertigstellung sind nur gültig, wenn sie von BERTH Werbung GmbH & Co. KG schriftlich ab Fixtermin bestätigt werden

3. Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Fixterminen

Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zur sofortigen kostenfreien Kündigung des Vertrages, jedoch kann BERTH Werbung GmbH & Co. KG die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen. Zusätzlich haftet BERTH Werbung GmbH & Co. KG für etwaige Schäden, die dem Auftraggeber durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von BERTH Werbung GmbH & Co. KG zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig ob diese Ereignisse bei BERTH Werbung GmbH & Co. KG , deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), berechtigen BERTH Werbung GmbH & Co. KG , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Haftung durch BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist in diesen Fällen auch bei Vereinbarung eines Fixtermins ausgeschlossen.

§ 9 Versand

1. Holschuld des Auftraggebers

Hinsichtlich der von BERTH Werbung GmbH & Co. KG hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ist der Auftraggeber zur Abholung verpflichtet.

2. Gefahrenübergang beim Versand

Soll das geschuldete Werk ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person, die unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auszuwählen ist, übergeben worden ist.

3. Versicherung des Frachtführers

Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tat­sächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungs-summen werden durch BERTH Werbung GmbH & Co. KG nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.

4. Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer

Etwaige Regressansprüche gegen das mit der Auslieferung bzw. dem Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt BERTH Werbung GmbH & Co. KG hierdurch vorsorglich an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen.

§ 10 Rechnungslegung und Zahlung

1. Rechnungslegung, Fälligkeit

Die Vergütung von BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist nach der jeweils getroffenen Vereinbarung zu zahlen. Die Rechnung gib am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugestellt, wobei das Datum der Rechnung dem Tag der Aufgabe zur Post entspricht. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die berechnete Vergütung rein netto ohne Skontoabzug 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

2. Zurückbehaltungsrecht bei Nichtzahlung

Wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung der BERTH Werbung GmbH & Co. KG in Verzug befindet ist BERTH Werbung GmbH & Co. KG berechtigt, auch bezüglich anderweitiger Forderungen des Auftraggebers aus anderweitigen Vertragsverhältnissen ein Zurückbehaltungsrecht diesem gegenüber gehend zu machen.

3. Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann nur mit seitens der BERTH Werbung GmbH & Co. KG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 11. Eigentumsvorbehalt

Das von BERTH Werbung GmbH & Co. KG erstellte Werk oder die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BERTH Werbung GmbH & Co. KG. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an BERTH Werbung GmbH & Co. KG ab. BERTH Werbung GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für BERTH Werbung GmbH & Co. KG bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 vom Hundert, so ist BERTH Werbung GmbH & Co. KG auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist BERTH Werbung GmbH & Co. KG als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und erwirbt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist BERTH Werbung GmbH & Co. KG auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§ 12. Sachmängelhaftung/Gewährleistung

1. Gewährleistungsausschluss für Daten

Wenn BERTH Werbung GmbH & Co. KG seine Produkte ausschließlich auf der Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, unabhängig von deren Beschaffenheit herstellt, übernimmt BERTH Werbung GmbH & Co. KG keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Daten beruhen. Eine Gewährleistung durch BERTH Werbung GmbH & Co. KG entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Daten oder die Art ihrer Erstellung von den Anforderungen abweichen, die von BERTH Werbung GmbH & Co. KG an Datenvorlagen gestellt werden, namentlich für Daten des RGB-Farbraums, Daten, die Farbprofile beinhalten, Daten mit zu geringer Auflösung sowie Daten mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.

2. Gewährleistungsausschluss bei fehlendem Prüfausdruck

Hat der Auftraggeber keinen Ausdruck der Daten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch BERTH WERBUNG KG erstellten Andruck abgenommen, so ist BERTH Werbung GmbH & Co. KG von jeglicher Haftung frei, soweit der Fehler durch eine Prüfung seitens des Auftraggebers oder einen Ausdruck der übermittelten Daten vermeidbar gewesen wäre.

3. Gewährleistung in besonderen Fällen

BERTH Werbung GmbH & Co. KG übernimmt Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Daten beruhen, in all den Fällen, in denen diese Daten im Rahmen des Auftrages von BERTH Werbung GmbH & Co. KG selbst erstellt wurden oder in denen BERTH Werbung GmbH & Co. KG selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers dessen Daten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist.

4. Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang des Werkes

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des gelieferten Werkes sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware zulässig, spätestens danach gilt die Leistung als abgenommen. Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.

5. Sachmängel eines Teils der Lieferung

Mängel eines Teils des gelieferten Werkes oder der Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

6. Verjährung der Mängelansprüche

Mängelansprüche bei Leistungen, die BERTH Werbung GmbH & Co. KG für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erbracht hat, verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Abnahme.

7. Mängelansprüche bei vom Auftraggeber gelieferten Waren

BERTH Werbung GmbH & Co. KG haftet nicht für die Mangelfreiheit von Waren und Produkten, die zur Weiterverarbeitung seitens des Auftraggebers oder eines vom Auftraggeber beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt worden sind.

§ 13. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

1. Copyright

An kreativen Leistungen, die von BERTH Werbung GmbH & Co. KG erbracht wurden, insbesondere an von BERTH Werbung GmbH & Co. KG entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Todmarken, Layouts etc., behält BERTH Werbung GmbH & Co. KG alle Rechte. Der Auftraggeber vergütet mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

2. Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt BERTH Werbung GmbH & Co. KG hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

3. Produktsicherungsgesetz

Aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes müssen alle auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellten Verbraucherprodukte mit Namen und zustellungsfähiger Anschrift des Inverkehrbringers bzw. Herstellers/EWR-Importeurs gekennzeichnet sein. Der Verstoß gegen diese Vorgabe wird mit Bußgeldern bis zu 10.000 EUR sanktioniert. Wir sind deshalb verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Sie sämtliche Produkte entsprechend kennzeichnen müssen. Dies können wir gern gegen Aufpreis für Sie übernehmen.

§ 14. Eingebrachte Sachen

1. Eingebrachte Sachen

Von Dritten oder dem Auftraggeber eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch BERTH Werbung GmbH & Co. KG für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder BERTH Werbung GmbH & Co. KG ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.

2. Archivierungsauftrag

Dem Auftraggeber zustehende Sachen, insbesondere Daten und Datenträger, werden von BERTH Werbung GmbH & Co. KG nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 15. Datenschutz

1. Speicherung personenbezogener Daten

Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei BERTH Werbung GmbH & Co. KG in elektronischer Form gespeichert. BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.

2. Weitergabe von Daten

BERTH Werbung GmbH & Co. KG ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte - insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen -weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von BERTH Werbung GmbH & Co. KG dient.

3. Löschung von Daten

BERTH Werbung GmbH & Co. KG löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei BERTH Werbung GmbH & Co. KG statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.

§ 16. Schlussbestimmungen

1. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Mittenwalde.

3. Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

Stand 12/2021

 

 

 

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